Dichtigkeitsprüfung

Nach dem technischen Regelwerk (DIN 1986-30, Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke, Teil 30: Instandhaltung) gibt es für die Dichtigkeitsprüfung von Entwässerungsleitungen 2 unterschiedliche Verfahren:

  1. Eine Befahrung mit einer Kanalfernsehkamera, sprich „Optische Inspektion“
  2. Die Wasserdruckprüfung
    Hinweis:
    • Die Einstiegsschächte und Inspektionsöffnungen sind bis Oberkante Schachthals mit Wasserdruck auf Dichtheit zu prüfen.
    • Die Dichtheit kann in bestimmten Fällen auch durch eine optische Inspektion der Kanalgrundleitungen nachgewiesen werden. Sind dort keine Schäden und kein Wassereintritt sichtbar und wurde das gesamte Netz befahren, gelten die Leitungen als dicht.
    • Zwei bewährte Verfahren gibt es zur Sanierung in der Grundstücksentwässerung:
      - Aufgabe der alten Leitungen und abhängen der neuen Leitungen unter der Kellerdecke
      - Einziehen von Inlinern unter verschiedenen Abdichtungsmethoden